Aktuelles18.12.2024

FAQ: Wie hoch wird die Grundsteuer in Besigheim?

Derzeit wird Land auf und Land ab über die Grundsteuerreform diskutiert. Die Grundsteuer wird einmal im Jahr für jeden Eigentümer fällig. Auf Mieter kann sie umgelegt werden. Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Die Reform der Grundsteuer wird in der Bürgerschaft heftig kritisiert. Teilweise sicher zurecht; größtenteils jedoch auch aus falschen Annahmen heraus. Seit über fünf Jahren wird am neuen Verfahren getüftelt. In diesem Rahmen wurden sämtliche Stimmen gehört und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Ausgelöst wurde das Bestreben zur Reform der Grundsteuer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, welches wiederum durch eine Verfassungsbeschwerde von einem Bürger angerufen wurde. Demnach sei das alte Modell verfassungswidrig. Da seit (damals) 54 Jahren in Westdeutschland keine Neuermittlung der Immobilienwerte erfolgte und sich der Wert von Eigentum in Deutschland in dieser Zeit massiv auseinanderentwickelt hat, stellt das alte Gesetz eine Ungleichbehandlung dar. Im Jahr 2021 wurde durch die Große Koalition eine Reform beschlossen, die den Ländern umfassende Gestaltungsspielräume gibt, um auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können. Das baden-württembergische Modell wurde erst in diesem Sommer vom Bundesverfassungsgericht als zulässig erklärt.

Handelt es sich um eine versteckte Steuererhöhung?

Die Grundsteuer B ist für die Kommunen eine der relevantesten Einnahmequellen. Man kann zurecht sagen, dass die Grundsteuer - neben der Gewerbesteuer – das Rückgrat der kommunalen Haushalte darstellt. Bundesweit verläuft sich das Volumen auf rund 13,3 Mrd. Euro. Anders als häufig behauptet handelt es sich bei der Reform um keine versteckte Steuererhöhung. Zwar werden die Bodenrichtwerte teilweise deutlich steigen, allerdings haben die kommunalen Spitzenverbände zugesagt bei den Anpassungen der Hebesätze so umgehen zu wollen, dass es zu einer Aufkommensneutralität kommt.

Über ein Portal können die Bürger online einsehen,wie hoch der Hebesatz in ihrer Gemeinde sein müsste (dabei wird die zugesicherte Aufkommensneutralität angenommen).

Muss ich mehr bezahlen, wenn ich eine großen Garten habe?

Die Kritik am baden-württembergischen Modell üben größtenteils Eigentümer großer Grundstücke, auf denen wenige Menschen leben. Durchaus liegt dem etwas komplizierten Landemodell ein Steuerungsanspruch inne. Indirekt fördert das Modell eine dichtere, effizientere Bebauung. Naturschutz- und Mieterverbände begrüßen das. Eine teure Villa in einer guten Lage wird teurer zu besteuern sein als eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Randlage. Die Landesregierung hält dieses Modell für gerecht und steht dahinter. Im Falle unserer Stadt liegen schwierig gelagerte Fälle dann vor, wenn etwa Weinbergsflächen zum bebauten Grundstück gehören. In diesen Fällen wäre es wichtig anzustreben, dass das Grundstück in der Besteuerung zwischen dem bebauten und unbebauten Teil aufgeteilt wird.

Wie hoch sind die Hebesätze in Besigheim?

Die wirtschaftliche Krise ist nun auch in unserem städtischen Haushalt voll spürbar. Die Kreisumlage wurde durch den Kreistag kräftig erhöht, die Gewerbesteuer ist eingebrochen, die Schlüsselzuweisungen und Finanzausgleichsumlage sinken und uns fehlt insbesondere dadurch schlicht viel Geld in Höhe von ca. 6 Mio. Euro im Haushalt, wie der Gemeinderat erst vor wenigen Wochen erfahren musste.

Innerhalb dieser kurzen Zeit haben Verwaltung und Gemeinderat gemeinsam den städtischen Haushalt auf den Kopf gestellt, um in eine genehmigungsfähige Haushaltslage 2025 zu kommen. In einer für die BMU-Fraktion bislang unbekannten Tiefe haben wir im Gemeinderat in stundenlangen Sitzungen nach Einsparungen gesucht. Aber auch die Einnahmenseite wurde gründlich durchforstet. Dennoch kommen wir leider nicht drum rum, die Hebesätze der Grund-, aber auch der Gewerbesteuer, zu erhöhen. Erschwerend kommt hinzu, dass zum 1.1.2025 die Reform der Grundsteuer greift, welche allein durch die strukturelle Umstellung schon einiges ändert. Eine gewünschte und in Summe aufkommensneutrale Umstellung ist für Besigheim leider nicht zu schaffen. Wir müssen die Grundsteuer B zumindest temporär auf 509 v.H. erhöhen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 909 v.H. erhöht. Und auch die Unternehmer müssen durch eine Erhöhung der Gewerbsteuer auf 420 v.H. ihren Beitrag leisten. Die BMU-Fraktion – und das gilt sicherlich für alle im Gemeinderat mit Verwaltung - bittet um Verständnis gegenüber unserer Einwohnerschaft, da wir als Verwaltung und Gemeinderat gemeinsam einen Weg zu einem genehmigungsfähigen Haushalt 2025 finden mussten, und dies unter der möglichst breiten finanziellen Beteiligung in allen Haushaltsbereichen und der gesamten Einwohnerschaft.

Wie steht der Gemeinderat zur Einführung der sog. „Grundsteuer C“ auf unbebaute Grundstücke?

Derzeit gibt es hierzu noch keine Abstimmung im Gemeinderat, da dies schon rein zeitlich für 2025 nicht mehr machbar ist. Gleichwohl müssen wir auch die Einführung der Grundsteuer C alsbald ins Auge fassen, worauf wir als BMU-Fraktion bereits hingewiesen haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums.
Aktuelle Informationen der Stadt Besigheim zum Thema finden Sie hier.

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